Für alle Untersuchungen und Krankenkassen bestehen Direktverrechnungsmöglichkeiten in Form von Überweisungsscheinen. Je nach Krankenkasse gibt es unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der chefärztlichen Genehmigungspflicht einer Computertomographie-Untersuchung.
ÖGK, BVAEB, KFA: keine chefärztliche Bewilligungspflicht
SV-S, SV-LW: Chefärztliche Bewilligungspflicht