Computertomographie

CT Verrechnung

CT Verrechnung

Für alle Untersuchungen und Krankenkassen bestehen Direktverrechnungsmöglichkeiten in Form von Überweisungsscheinen. Je nach Krankenkasse gibt es unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der chefärztlichen Genehmigungspflicht einer Computertomographie-Untersuchung.

ÖGK, BVAEB, KFA: keine chefärztliche Bewilligungspflicht

SV-S, SV-LW: Chefärztliche Bewilligungspflicht