Ultraschall

Carotis / Halsgefäße

Carotis-Ultraschall

Die Ultraschalluntersuchung der Halsgefäße (Carotis und Vertebralis) erfolgt mittels farbcodierter Doppler- oder Duplexmethode.


Anmeldung

Bitte in jedem Fall um vorhergehende Anmeldung zu allen Untersuchungen.

Bitte beachten Sie, dass wir bei jeder Untersuchung an eine Zuweisung gebunden sind. Die E–Card allein ist in allen Fällen nicht ausreichend. Wir möchten Sie außerdem darüber informieren, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Identität der Patientinnen und Patienten sowie die rechtmäßige Verwendung der E-Card zu überprüfen. Bitte bringen Sie daher auch einen Lichtbildausweis (Führerschein, Pass) zu Ihrem Untersuchungstermin mit, falls sich auf Ihrer E-Card noch kein Foto befindet.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte unbedingt um Verständigung.

Nicht wahrgenommene Termine ohne Absage verlängern die Wartezeit auf Untersuchungen unnötig und schaden damit allen.

Bitte kommen Sie pünktlich zum Untersuchungstermin und melden Sie sich sofort bei der Rezeption!


Vorbereitung

2 Stunden vor der Untersuchung keinen Kaffee, Schwarztee oder koffeinhältige Limonade trinken und nicht rauchen.


Untersuchung

Die Untersuchung erfolgt am liegenden Patienten. Mittels der auf die Hautoberfläche aufgesetzten Ultraschallsonde kann mittels sogenanntem “Doppler-Ultraschall” die Durchblutung der Halsgefäße beurteilt werden. Vorhandene Engstellen können so quantifiziert werden.


Befundausgabe

Der Zeitpunkt der Befundausgabe wird bei Ihrer Aufnahme an der Rezeption bekannt gegeben. Röntgenbefunde können üblicherweise am nächsten Tag ab 14 Uhr abgeholt werden.

Wenn Sie sich für die Online-Befundabfrage mit SMS Benachrichtigung entscheiden, erhalten Sie den Befund in den meisten Fällen früher. Gegen Übernahme der Portokosten können die Befunde selbstverständlich auch per Post zugestellt werden.


Verrechnung

Direktverrechnungsmöglichkeiten mit den Gebietskrankenkassen nach Vorlage von schriftlichen Zuweisungen.

Patienten der Gebietskrankenkassen zahlen keinen Selbstbehalt. Die meisten anderen Kassen (“kleine Kassen”) verrechnen bis zu 20% Selbstbehalt.