Für alle Untersuchungen und Krankenkassen bestehen Direktverrechnungsmöglichkeiten in Form von Überweisungsscheinen. Je nach Krankenkasse gibt es unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der chefärztlichen Genehmigungspflicht einer Magnetresonanztomographie-Untersuchung.
ÖGK, BVAEB, KFA:
keine chefärztliche Bewilligungspflicht
SV-S, SV-LW:
Chefärztliche Bewilligungspflicht