Magnet­resonanz­tomographie

MRT Verrechnung

MRT Verrechnung

Für alle Untersuchungen und Krankenkassen bestehen Direktverrechnungsmöglichkeiten in Form von Überweisungsscheinen. Je nach Krankenkasse gibt es unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der chefärztlichen Genehmigungspflicht einer Magnetresonanztomographie-Untersuchung.

ÖGK, BVAEB, KFA:
keine chefärztliche Bewilligungspflicht

SV-S, SV-LW:
Chefärztliche Bewilligungspflicht